Holzhandelsverordnung HHV

Per 1. Januar 2022 tritt in der Schweiz die HHV in Kraft. Sie wird auch CHTR genannt (CH Timber Regulation) und ist das Pendant zur europäischen Holzhandelsverordnung EUTR. Alle Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse ab dem 01.01.2022 erstmalig in der Schweiz in Verkehr bringen, müssen sich an die HHV halten. Sie verlangt von allen Marktakteuren (Importeure) ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren. Zuwiderhandlungen werden mit Busse oder Gefängnis bestraft.

Detaillierte Information finden Sie im Video (Holzhandelsverordnung kurz erklärt) und beim
Bundesamt für Umwelt BAFU (Handelsregulierung in der Schweiz)



EUTR

Die EU-Gesetzgebung hat definiert, welche Ansprüche sie an Zertifizierungssysteme stellt. Seither ist klar, dass das FSC-System für alle drei Ebenen des betrieblichen Sorgfaltspflichtverfahren wertvolle und belastbare Informationen und Hilfen liefern kann. Das Gesetz, das am 03. März 2013 in Kraft trat, fordert vor allem von importierenden Unternehmen zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen.


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